⚓ Spanien 2025: Matriculation Tax – Aktuelle Entwicklungen und Empfehlungen für Yachteigner

Die spanische Matriculation Tax (Impuesto de Matriculación) in Höhe von 12 % des Yachtwerts bleibt auch 2025 ein zentrales Thema für Yachteigner, die ihre Schiffe in spanischen Gewässern nutzen oder verchartern möchten. Besonders betroffen sind Yachten über 8 Meter Länge, die von in Spanien ansässigen Personen oder Unternehmen genutzt werden. Die Steuerpflicht kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vermieden werden.


🛥️ Voraussetzungen für die Steuerpflicht

Die Matriculation Tax wird fällig, wenn:

  • die Yacht in Spanien registriert ist,
  • die Yacht von einer in Spanien ansässigen Person oder einem dort ansässigen Unternehmen genutzt wird,
  • die Yacht in spanischen Gewässern betrieben wird und keine gültige Steuerbefreiung vorliegt.

Dabei ist es unerheblich, ob die Yacht unter spanischer oder ausländischer Flagge fährt. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung in Spanien.


✅ Möglichkeiten zur Steuerbefreiung

Eine Befreiung von der Matriculation Tax ist möglich, wenn die Yacht:

  • ausschließlich für kommerzielle Charterzwecke genutzt wird,
  • nicht von mit dem Eigentümer verbundenen Personen genutzt wird,
  • vor Beginn der Chartertätigkeit eine entsprechende Steuerbefreiung bei der spanischen Steuerbehörde beantragt und genehmigt wurde.

Besonders wichtig ist, dass die Yacht nicht privat genutzt wird, auch nicht durch den wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO), sofern dieser in Spanien ansässig ist oder dort eine Betriebsstätte unterhält. Für nicht in Spanien ansässige UBOs ohne Betriebsstätte kann unter bestimmten Bedingungen eine Nutzung ohne Verlust der Steuerbefreiung möglich sein, sofern die Nutzung marktüblich erfolgt und dokumentiert wird.


⚠️ Risiken und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die spanischen Steuerbehörden prüfen die Einhaltung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung rigoros. Bei Verstößen drohen:

  • Nachforderungen der Matriculation Tax in Höhe von 12 % des Yachtwerts,
  • zusätzliche Geldbußen und Zinsen,
  • im schlimmsten Fall die Beschlagnahmung der Yacht durch die Behörden.

Besonders kritisch wird die Nutzung der Yacht durch den Eigentümer oder nahestehende Personen ohne marktüblichen Chartervertrag bewertet. Auch eine wiederholte oder missbräuchliche Nutzung kann als Umgehungstatbestand gewertet werden.


📄 Weitere steuerliche Aspekte

  • Mehrwertsteuer (IVA): Bei Charterbeginn in Spanien fällt die spanische Mehrwertsteuer von derzeit 21 % auf den Charterpreis an. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsteuer geltend gemacht werden.
  • Charterlizenz: Für die gewerbliche Vercharterung in Spanien ist eine Charterlizenz erforderlich, die je nach Region (z. B. Balearen, Katalonien) unterschiedliche Anforderungen stellt. Für Nicht-EU-Flaggen sind zusätzliche Genehmigungen notwendig.
  • Seetüchtigkeitszertifikat (Despacho): Vor Aufnahme der Chartertätigkeit muss die Yacht ein Seetüchtigkeitszertifikat von der zuständigen Hafenbehörde erhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Prüfung der Sicherheitsausrüstung und der Crewqualifikationen.

🧭 Unsere Empfehlung

Die steuerlichen und rechtlichen Anforderungen für die Nutzung und Vercharterung von Yachten in Spanien sind komplex und unterliegen ständigen Änderungen. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind daher unerlässlich, um steuerliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei:

  • der Beantragung der Steuerbefreiung,
  • der Erstellung marktüblicher Charterverträge,
  • der Einholung der erforderlichen Lizenzen und Zertifikate,
  • der steuerlichen und rechtlichen Begleitung Ihrer Yachtaktivitäten in Spanien.

📞 Kontaktieren Sie uns

Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Yachtprojekt in Spanien rechtlich zu begleiten.


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Sailing authorization or Despacho

The last step, once MATRICULATION TAX exemption and a CHARTER LICENSE have been obtained, is to pass the “sea worthy” certificate, the DESPACHO with the Maritime Captaincy of the local Port Authority. The documentation required for a DESPACHO varies between each local Maritime Captaincy but usually includes:

  • Identification documentation of the owner and vessel certificates
  • Crew licenses and employment contracts
  • Certificate of civil liability and passenger insurance

Only vessel certificates issued by relevant international authorities will be accepted.  Special care must be taken when homologating Captain and Officers licenses to insure that the licenses comply with legal requirements of the country of origin under whose flag the boat sails.

The DESPACHO is usually given for a period of three to six months and allows sailing in the area permitted by the vessel´s certificates.