⚓ Gewährleistung & Garantie beim Yachtkauf – rechtliche Klarheit für private & kommerzielle Eigner

Der Kauf einer Yacht ist mit hohen Investitionen und Erwartungen verbunden – unabhängig davon, ob sie privat oder kommerziell (z. B. zur Charter) genutzt wird. Umso wichtiger ist es, Ihre Rechte im Fall von Mängeln oder Leistungsausfällen zu kennen. Eine rechtlich sauber gestaltete Vertragslage und die richtige Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie können im Streitfall entscheidend sein – sowohl bei Neubauten als auch bei gebrauchten Yachten.


🛥️ Gewährleistung – gesetzlich, aber begrenzt

Die gesetzliche Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer, für Sachmängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlagen – unabhängig davon, ob der Käufer die Yacht privat nutzt oder gewerblich betreibt.

Wesentliche Punkte:

  • Bei privater Nutzung: Gewährleistungsfrist für neue Yachten i. d. R. 2 Jahre; bei Gebrauchtkauf darf auf 1 Jahr verkürzt werden.
  • Bei kommerzieller Nutzung (B2B): Gewährleistung kann vertraglich weitreichend ausgeschlossen oder beschränkt werden – hier gelten oft strengere Maßstäbe und weniger Käuferschutz.
  • Innerhalb der ersten 12 Monate gilt in Deutschland eine Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe bestand.

⚠️ Bei kommerziell eingesetzten Yachten (z. B. in der Charterflotte) werden häufig erweiterte Prüfpflichten und geringerer Mängelschutz vorausgesetzt. Hier ist professionelle Vertragsgestaltung besonders kritisch.


🛡️ Garantie – freiwillig, aber oft missverstanden

Eine Garantie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige, meist durch Hersteller gegebene Zusage. Sie kann – z. B. bei Motoren, Elektronik oder Rumpf – über die Gewährleistung hinausgehende Leistungen beinhalten.

Wichtig für Käufer:

  • Garantiebedingungen sind individuell und oft eingeschränkt – z. B. auf bestimmte Komponenten oder bei gewerblicher Nutzung ausgeschlossen.
  • In der Praxis wird Garantie häufig mit Gewährleistung verwechselt – im Schadensfall kann das zum Verlust von Ansprüchen führen.

⚠️ Typische Fallstricke beim Yachtkauf

  • Standardverträge ohne Schutzwirkung – z. B. bei Gebrauchtbooten im Ausland.
  • Gewährleistung ausgeschlossen bei B2B-Verträgen – insbesondere bei Charterunternehmen.
  • Unzureichende Dokumentation – etwa bei Übergabeprotokollen, Inspektionen, Wartungshistorie.
  • Garantieverfall durch unzulässige Nutzung – z. B. kommerzielle Nutzung bei privater Registrierung.

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