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Haftungsrecht & Produkthaftung für Yachthersteller

Haftungsrisiken engen ein und gefährden Image und Gewinn eines Yacht-Herstellers

Nicht alles, was machbar ist und Erfolg bringen würde, ist auch erlaubt. Der massive Wettbewerb, in dem Hersteller und Vertreiber von Produkten oder Dienstleistungen stehen, nötigt sie zu immer aufwändigeren und innovativeren Marketingmaßnahmen.

Gezielte Leistungsversprechen sind geeignet, Kunden zu gewinnen, bergen aber auch neue, ungeahnte Haftungs-Risiken in sich.

  • Wir beraten Sie daher gern bei Themen wie „Kaufvertragliche Gewährleistung“, „Werkunternehmer-, Hersteller- oder Händlerpflichten“ und „Haftungsausschluss/AGB-Gestaltung“ im internationalen Kontext.

Kundenbeziehungen hegen und gestalten
Eigner sind hochsensibel

Mängelbeschwerden, Reklamationen, Kundenbeschwerden, Rückläufer – Sie kennen das vielleicht auch.

Ein juristisch einwandfreies Reklamations- und Beschwerdemanagement und seine Vernetzung mit dem hauseigenen Qualitätsmanagement hilft die Lücken zwischen emotionaler, subjektiver Kundenerwartung und den Leistungsversprechen der Untenehmen aufzufüllen.

  • Wir schaffen klare Vorgaben für den Umgang mit unzufriedenen Kunden aus rechtlicher, organisatorischer, kommunikationspsychologischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
  • Broschüre Beschwerdemanagement Download

Produkthaftung und Produzentenhaftung in einer globalisierten Welt

Juristische Aspekte des Qualitätsmanagements zusammenfassen. Wenn es Unternehmen erlaubt ist, Produkte aller Art, auch hochgefährliche, auf den Markt zu bringen, stehen Hersteller wie Absatzpartner in der Pflicht, sicherzustellen, dass keine fehlerhaften Produkte Schäden verursachen.

  • Schlechte Konstruktion, Organisations- und Fertigungsfehler, Nichteinhaltung technischer Standards, Sicherheitsmängel, nachlässige Instruktionen und nicht ausreichende oder fehlende Warnhinweise führen schnell zur Haftung für Mangelfolgeschäden.
  • Die verschuldens-abhänge deliktische Produzentenhaftung wie auch die verschuldens-unabhänge Gefährdungshaftung nach dem Produkthaftungsrecht eröffnen erhebliche Risiken für Unternehmen.
  • Vor allen in Ländern- wie z.B. den USA - können rasch Haftungsdimensionen erreicht werden, die existenzbedrohlich sind.

Worauf kommt es an?

Umso mehr kommt es darauf an, wie Hersteller durch sorgfältige Steuerung und Kontrolle ihrer Fertigungsprozesse sowie Produktrisiken effizient vermeiden können. Unsere Mandanten stellen uns häufig folgende rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen:

  • Welche Pflichten habe ich als Hersteller zur Meidung von Entwicklungs- oder Konstruktionsfehlern?
  • Welche Sicherheitsstandards muss ich einhalten?
  • Was sind meine Organisations- und Beobachtungspflichten, um meine Produktstandards state of the art zu halten?
  • Welche Instruktionspflichten und Warnhinweise sind notwendig und wie sind Gebrauchsanweisungen diesbezüglich zu verfassen?
  • Kann ich Haftungsrisiken eingrenzen oder abwälzen? Wie im internationalen Bereich?
  • Welche Folgen haben Verstöße gegen technische Normen oder Schutzgesetze?
  • Welche Beweislasten treffen mich?
  • Wie manage ich Rückrufaktionen?
  • Welche Regressmöglichkeiten bestehen und wie können diese rechtlich gestaltet werden?
  • Wie sieht das mit der Produzentenhaftung bei arbeitsteiligen Produktionen, Wertschöpfungsketten und Distributionen, ggf. über mehrere Länder, aus?

Wie kann ich mich durch Qualitätssicherungsvereinbarungen wirksam schützen?

Produzierende Unternehmen schließen zunehmend Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) mit ihren Lieferanten und Abnehmern ab, um ständig erhöhten Haftungsrisiken kontrollierter begegnen zu können.

Neue Gesetze und eine Vielzahl an Entscheidungen im Bereich der Produkthaftung, Produzentenhaftung und der vertraglichen Gewährleistung sorgen für hohen Handlungsbedarf im Rahmen des eigenen Risikomanagements. Durchdachte QSV
 

  • erhöhen die Transparenz der Rechte und Pflichten aller an der Wertschöpfung Beteiligten
  • dienen präventiv der Schadensverhütung durch klare Aufgaben- und Verantwortungszuweisung
  • ordnen Nachweispflichten
  • ordnen Rügeobliegenheiten und damit Beweislasten klar zu und
  • teilen das Haftungsrisiko zwischen Hersteller, Lieferant und Abnehmer auf

Vielfach möchten Hersteller sich eigene Eingangsuntersuchungen sparen und die Qualitätsprüfung vor Auslieferung der Waren auf den Lieferanten abwälzen.
 

  • Wir beraten und begleiten Sie umfassend rund um die Fragen der Produzenten- und Produkthaftung sowie der Gestaltung geeigneter Qualitätssicherungssysteme.
  • Bitte lesen Sie weiter in unseren Aufsätzen zum Qualitätsmanagement

Reputation ist das höchste Gut eines Unternehmens

Öffentliche Meinung ist wie ein Kreuzzug von Lemmingen: beginnt unberechenbar, entwickelt sich schnell und endet tödlich: Gerüchte, Wettbewerbsattacken, Qualitätsprobleme, Kundenbeschwerden und Rückrufaktionen...

Unternehmen benötigen eine begleitende professionelle Öffentlichkeitsarbeit, um irreparablen Reputationsschäden vorzubeugen. Gerade Produktionsunternehmen kann es jeden Tag treffen; öffentliche Vorverurteilungen schaden rasch dem Ruf.

"Kein Kommentar" reicht als Abwehrmaßnahme ebenso wenig wie falsche Rechtfertigungen, Dementis oder Schuldzuweisungen. Wer in der Krise eine gute Figur macht, beweist Problemlösungskompetenz und gewinnt Vertrauen.

Wir helfen Ihnen

  • Ihr öffentliches Ansehen zu schützen.
  • Jede Handlung, jede Geste, jede Stellungnahme - offline wie online - abzuwiegen
  • bei taktischen Fragen: Öffentlichkeit einbinden? Zurückhaltung üben?
  • bei der Entwicklung von Argumentationslinien und klaren Botschaften, um die Problematik - und vor allem deren Lösung! - in eine für Laien verständliche und einprägsame Sprache zu übersetzen.