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Das neue "Italian-Lease" 

bietet ähnlich wie Malta nun ein reines EU-konformes Nutzungsleasing an, das signifikante steuerliche Ersparnisse aber nur für Yachten bietet, die nachweislich eine großen Teil außerhalb der EU Gewässer genutzt werden. 

Der Gesetzgeber hat auch hier gehandelt:

Die italienische Steuerbehörde hat am 30. September 2020 die bisher letzte Resolution Nr. 47/E vom 17. August geändert. Die alte Pauschalregelung knüft nun an das Datum des Abschlusses des Chartervertrages und nicht auf den Zeitraum der Leistungserbringung bezieht:

Das “alte” pauschale Mehrwertsteuersystem (6,6% für Yachten über 24 Meter) bleibt nun auf Charterverträge anwendbar, die vor dem 1. November 2020 unterzeichnet wurden, unabhängig von den Daten der Charterperiode.

Diese jüngste Resolution gilt nicht nur für kurzfristige Verträge (Charter), sondern auch für langfristige Verträge, Leasingverträge, Mietverträge und Ähnliches und ist das Ergebnis eines starken Drucks, den die Confindustria Nautica (Verband der italienischen Schifffahrtsindustrie) im Interesse der italienischen Yacht-Charterindustrie auf die italienische Steuerbehörde ausgeübt hat. Ich halte dieses Ergebnis nicht für EU konform; es ist rein politisch getrieben.

Italienische Charterverträge, die ab dem 1. November unterzeichnet werden, unterliegen dem “neuen” Mehrwertsteuersystem, was bedeutet, dass 22% italienische Mehrwertsteuer vom Charterer entsprechend der tatsächlichen Nutzung der Yacht außerhalb der Hoheitsgewässer der Union geschuldet werden. Die Yacht muss einen Nachweis in Papierform oder digital (wie in der am 15. Juni ausgestellten Vorschrift Nr. 234483 angegeben) erbringen, um die Fahrtrouten, denen die Yacht in Nicht-EU- und internationalen Gewässern folgt, genau und einheitlich zu bestätigen. 22% werden nur auf den Teil der Charter angewendet, der innerhalb der italienischen und EU-Territorialgewässer durchgeführt wird.

HINWEIS:

Das Leasing und die darauf entfallende VAT ist ein reines Dienstleistungs-Nutzungsleasing und kein verdecktes Kaufleasing wie früher im seit dem EuGH Mercedes Urteil Ende 2017 nicht mehr zulässigen Leasing-Model.

Was bedeuted das in der Praxis?

Nutzungsleasing bei Abschluß VOR dem 1.11.2020:

Boot > 24 m, Kaufpreis netto 5 Mio. €

Leasingzeitraum 4 Jahre, reeler Restwert der Yacht dann rund 60%

pauschal 6,6 % VAT auf die Leasingraten; 22 % VAT auf den Restwert bei Übernahme

Vorteil: Vergünstigte VAT auf die Nutzungszeit unter Lease,

Nutzungsleasing bei Abschluß NACH dem 1.11.2020:

Boot wie oben, jedoch keine pauschale VAT, sondern nur gem. Nachweis der Aufenhalts der Yacht in oder außerhalb EU; wenn die Yacht – wie oft – nur in der EU genutzt wird ergibt sich:

22% VAT auf Leasingraten sowie 22 % VAT auf Kauf zum Restwert bei Übernahme

Vorteil: Reine Streckung des notwendigen Cash Flow

Yacht-Leasing-VAT nach dem EuGH Mercedes-Urteil: BMF vom 18. März 2020

Bundesministerium für Finanzen stellt die Einordnung der Überlassung von Gegenständen im Rahmen von Leasingverträgen klar

FAZIT: Yacht-Leasing-Modelle sind dann keine Abzahlungskäufe mit fällig voller Mehrwertsteuer mit der ersten Rate, wenn sie wirtschaftlich als echte Nutzungsleasings mit reellem Restwert kalkuliert sind und nicht nach einer kurzen Laufzeit zur faktischen Abzahlung der Yacht führen und wirtschaftlich keine Alternative zur endgültigen Übernahme besteht.


Ungeachtet der Aufschiebung der neuen VAT-Rechtslage gelten die neuen Regeln ausdrücklich nicht nur für Kurzfrist-Charters unter 90 Tagen, sondern auch für solche darüber und für das Leasing. Letztlich reagiert der Gesetzgeber auch in Italien lediglich auf das EuGH-Mercedes Urteil vom Oktober 2017. Danach sind Yacht-Leasing-Modelle dann keine Abzahlungskäufe mit fällig voller Mehrwertsteuer mit der ersten Rate, wenn sie wirtschaftlich als echte Nutzungsleasings mit reellem Restwert kalkuliert sind und nicht nach einer kurzen Laufzeit zur faktischen Abzahlung der Yacht führen und wirtschaftlich keine Alternative zur endgültigen Übernahme besteht. Damit ist das “Italian Lease” mit einer Versteuerung der Yacht über Leasingraten mit pauschal vergünstigter MwSt. passe´.

Wer künftig günstigere VAT in Anspruch nehmen will, muss die tatsächliche Nutzung der Yacht innerhalb und außerhalb von EU Gewässern nachweisen. Jede Route, jeder Liegeplatz, alles muss dokumentiert werden. Dies erfordert eine adäquate technische Ausrüstung der Yachten mit Satelliten Transpondern, z.B A.I.S. Automatic Identifcation System. Anerkannt werden: a) Aufzeichnungen mittels analogem oder digitalem Logbuch, b) digitale Fotos der Positionen vom Plotter, mindestens 2 x pro Woche sowie c) Dokumentationen per Rechnungen, Verträgen, Belegen. Jederzeit können Inspektionen erfolgen.

In Konsequenz muss schon der Chartervertrag genaue Routen- und Nutzungsortbeschreibungen und -planungen enthalten inkl. Regelungen mit Sanktionen und Zahlungen, wenn diese Routen nicht eingehalten werden.

Der Vorbehalt der Nachprüfungszeit ist lange: Bei erfolgter VAT-Anmeldung 5 Jahre ab dem 31.12. des Jahres der Abgabe, bei noch nicht erfolgter VAT Anmeldung 7 Jahre ab dem 31.12. des Jahres, in dem die VAT Anmeldung hätte erfolgen sollen.

Ungeachtet der Abschaffung der Pauschalbesteuerung bot das Leasing Modell noch nie Rechtssicherheit und ist eine Mogelpackung, die am Ende dem Vorbehalt der Nachprüfung unterliegt und selbst für Italiener nur ganz selten hält.

Die reduzierten VAT-Quoten galten – anders als in Malta – unter VORBEHALT DER NACHPRÜFUNG DURCH DIE STEUERBEHÖRDE. Wenn diese Quoten (d.h. 70% der Fahrzeit außerhalb 12 sm in der EU) nicht anhand der Logbücher genau nachgewiesen werden können, wird die volle MwSt. von aktuell 22 % fällig:

“The captain of a yacht shall carefully keep the logbook of the yacht. The logbook is a record of operational data relating to a ship (under Italian navigation code, a vessel whose overall length exceeds 24 meters is a ship) such as weather conditions, times of routine events and significant incidents, crew complement or what ports were docked at and when. The logbook, which can be also in electronic format, is essential to traditional navigation, and must be filled in at least daily. The captain of a yacht is required by international maritime conventions and national legislation to keep accurate records of the cruise. As such, in the case of inspections on board carried out by Italian Cost Guard or by Guardia di Finanza, the captain of the yacht shall immediately provide evidence of the cruise and of the route taken with indication of the actual time spent in international waters. This should be sufficient evidence to prove the correctness of the application of the reduced rate or of the non-application of VAT on the invoice.“

90% der Yachten über 24 m können keine 70% Offshore-Quote  wie gefordert nachweisen, so dass nach einer
Überprüfung die 30% Rate obsolet ist.

Damit funktionierte das Italian-Leasing nur für Eigner, die nachweislich weitgehend oder ausschließlich außerhalb der EU-Gewässer unterwegs sind, z.B. in der Karibik.

Wir hatten Mandate aus dem Bereich laufender Italian-Leasing Verfahren, die allesamt notleidend waren und nicht wie vorgesehen aufgehen.

Am Ende bekam der Eigner u.a. nicht das ersehnte „EU-VAT-Paid“ Certificate, sondern nur einen Nachweis auf die bezahlte MwSt. für den Kaufoptionspreis.

Fazit:

Für alle, deren Yacht künftig weitgehend in der EU liegt oder fährt, lohnt diese Art von Lease nicht wirklich. Der Nachweisaufwand ist ebenso riesig wie die steuerlichen Risiken. Für alle mit Yachtinvests ab ca. 800 T€ gibt es bessere und wirtschaftlichere Lösungen. Wir beraten dazu gerne.